Wenn der Auftraggeber bestimmte Qualitätsnachweise verlangt, so muß er § 7 a Nr. 4 VOL/A beachten und darf sich lediglich in diesem Rahmen bewegen -

Rechnerische Unrichtigkeit
Technische Unrichtigkeit
Wirtschaftliche Unrichtigkeit

Wichtige Anregungen für das Angebotsmanagements