Die VOL/A sowie die VOF in der jeweils letzten und nunmehr maßgeblichen Fassung mußten insbesondere die EG-Richtlinien berücksichtigen. Dazu gehörte auch die sog. Dienstleistungsrichtlinie.

Unterlassen von Vergabeverfahren - de-facto-Vergaben
Vgl. auch die jeweils neuen Hinweise in VOLaktuell - www.vergabetip.de

Die Publizitätspflicht - Offenlegung durch Einreichung von Unterlagen zum Handelsregister - Bekanntmachung im Bundesanzeiger - ist in den §§ 325 ff HGB geregelt.

Zu vertreten hat der Schuldner eigenes Verschulden sowie das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen (§§ 276,278 BGB).